{"id":3378,"date":"2016-10-07T17:11:58","date_gmt":"2016-10-07T17:11:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.neimcke.de\/agb\/"},"modified":"2022-09-15T08:03:10","modified_gmt":"2022-09-15T06:03:10","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.neimcke.de\/at\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Allgemeines<\/p>\n<p>1. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten unter Ausschluss jeglicher Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers f\u00fcr jeden zwischen Neimcke und dem Besteller abzuschlie\u00dfenden Vertrag sowie f\u00fcr allf\u00e4llige Folgeauftr\u00e4ge bei laufender Gesch\u00e4ftsbeziehung. Der Besteller best\u00e4tigt, Unternehmer zu sein. Eine Bestellung durch den Besteller gilt als Annahme der gegenst\u00e4ndlichen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn der Besteller seine eigenen abweichenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen mitgeteilt hat oder mitteilt oder diese auf Schriftst\u00fccken des Bestellers, insbesondere auf Bestellscheinen, abgedruckt sind. Gegenbest\u00e4tigungen des Bestellers mit abweichenden Bedingungen wird ausdr\u00fccklich widersprochen.<\/p>\n<p>2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausf\u00fchrung des Auftrags getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.<\/p>\n<p>3. Konstruktions\u2011 oder Form\u00e4nderungen, Abweichungen im Farbton sowie \u00c4nderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben w\u00e4hrend der Lieferzeit vorbehalten, sofern die \u00c4nderungen oder Abweichungen unter Ber\u00fccksichtigung unserer Interessen f\u00fcr den Besteller zumutbar sind. Sofern wir oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebrauchen, k\u00f6nnen allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden.<\/p>\n<p>\u00a7 2 Angebot und Abschluss<\/p>\n<p>1. Angebote sind bez\u00fcglich Preis, Menge, Lieferfrist und Lieferm\u00f6glichkeit freibleibend und f\u00fcr Nachbestellungen unverbindlich.<\/p>\n<p>2. Auftr\u00e4ge des Bestellers gelten erst dann als angenommen bzw verbindlich, wenn sie von uns mittels vertretungsbefugter Personen schriftlich best\u00e4tigt wurden. Stillschweigen von Neimcke gilt nicht als Zustimmung. Enth\u00e4lt die Auftragsbest\u00e4tigung \u00c4nderungen gegen\u00fcber dem Auftrag bzw der Bestellung, so gelten diese \u00c4nderungen als vom Besteller genehmigt, wenn er ihnen nicht binnen 24 Stunden widerspricht.<\/p>\n<p>3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums\u2011 und Urheberrechte vor; sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere f\u00fcr solche schriftlichen Unterlagen, die als &#8220;vertraulich&#8221; bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung.<\/p>\n<p>\u00a7 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Kostenvoranschlag<\/p>\n<p>1. Verbindliche Preisvereinbarungen f\u00fcr Einbau\u2011 und Reparaturarbeiten setzen einen schriftlichen Kostenvoranschlag voraus, in dem Arbeits\u2011 und Ersatzteilpreise sowie die gesetzliche Umsatzsteuer aufgef\u00fchrt sind. Wir halten uns an unseren Kostenvoranschlag f\u00fcr drei Wochen nach Abgabe gebunden.<\/p>\n<p>2. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk ausschlie\u00dflich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt und nicht zur\u00fcckgenommen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher H\u00f6he am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.<\/p>\n<p>3. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind; er ist zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht. Die Abtretung von Forderungen gegen Neimcke wird ausgeschlossen.<\/p>\n<p>4. Rechnungen sind, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig. Beim Vorliegen eines Sepa-Lastschriftmandat werden alle f\u00e4lligen Rechnungen 1x pro Woche vom Konto des Bestellers eingezogen. Die Frist f\u00fcr die Information vor Einzug der f\u00e4lligen Zahlung wird bis auf max.1 Tag vor Belastung gek\u00fcrzt.<\/p>\n<p>5. Schecks und Akzepte werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Kosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an dem wir \u00fcber den Rechnungsbetrag verlustfrei verf\u00fcgen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>6. Bei \u00dcberschreitung der Zahlungsfrist werden die gesetzlichen Verzugszinsen gem\u00e4\u00df \u00a7 456 UGB (ohne Reduktion des Zinssatzes bei mangelnder Verantwortung des Bestellers f\u00fcr die Verz\u00f6gerung) berechnet; Neimcke hat weiters Anspruch auf Ersatz aller im Zusammenhang mit Mahnung, Inkasso, Anfragen und Nachforschungen sowie Rechtsberatung entstehenden Kosten. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens oder des Nichterf\u00fcllungsschadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsfrist\u00fcberschreitung sind wir berechtigt, die weitere Erf\u00fcllung des Vertrages zu verweigern und vom Vertrag ohne Setzung einer Nachfrist zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>7. Ist der Besteller mit einer Zahlung l\u00e4nger als zehn Tage in Verzug geraten oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder ist eine wesentliche Verschlechterung seiner Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse eingetreten, so werden alle Forderungen aus der gesamten Gesch\u00e4ftsverbindung sofort zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>8. Bestehen offene Forderungen aus Lieferungen, f\u00fcr die kein Eigentumsvorbehalt besteht oder dieser bereits erloschen sein sollte, so sind eingehende Zahlungen zuerst auf diese Forderungen und erst nach deren vollst\u00e4ndiger Abdeckung auf Forderungen anzurechnen, f\u00fcr die Eigentumsvorbehalt noch besteht. (Teil-)Zahlungen des Bestellers sind zuerst auf aufgelaufene Kosten und sonstigen Nebengeb\u00fchren (zB Verzugszinsen, Mahnspesen) anzurechnen, erst dann auf offene Forderungen aus Lieferungen. Anderslautende Zahlungswidmungen des Bestellers sind ung\u00fcltig.<\/p>\n<p>9. Entgeltminderungen ergeben sich aus unseren aktuellen Rahmen- und Konditionsvereinbarungen.<\/p>\n<p>\u00a7 4 Lieferung und Gefahr\u00fcbergang<\/p>\n<p>1. Wir sind stets bem\u00fcht, so rasch wie m\u00f6glich zu liefern. Feste Lieferfristen bestehen nicht. Allf\u00e4llige in der Auftragsbest\u00e4tigung angegebene oder an anderer Stelle von uns genannte oder nicht widersprochene Liefertermine oder Lieferzeitfenster dienen ausschlie\u00dflich der Information und sind f\u00fcr Neimcke nicht bindend.<\/p>\n<p>2. Soweit abweichend hiervon eine feste Lieferfrist vereinbart ist, setzt der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit die Abkl\u00e4rung aller technischen Fragen voraus. Ein verbindlicher Fertigstellungstermin bei Einbau\u2011 und Instandsetzungsarbeiten muss schriftlich vereinbart werden. Tritt durch Erweiterung des Arbeitsumfangs eine Verz\u00f6gerung ein, nennen wir unverz\u00fcglich unter Angabe der Gr\u00fcnde einen neuen Termin.<\/p>\n<p>3. Setzt uns ein Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der R\u00fccktritt hat binnen einer Woche nach Verstreichen der Nachfrist schriftlich zu erfolgen. Bei Rahmenvertr\u00e4gen oder Sukzessivlieferungsvertr\u00e4gen beschr\u00e4nkt sich das R\u00fccktrittsrecht auf die konkrete versp\u00e4tete Lieferung. Im gesetzlich h\u00f6chstzul\u00e4ssigen Ausma\u00df wird eine Haftung von Neimcke f\u00fcr Sch\u00e4den, insbesondere f\u00fcr entgangenen Gewinn oder indirekte Sch\u00e4den, aufgrund der Nichteinhaltung eines Liefertermins ausgeschlossen. Ein Verschulden von Vorlieferanten wird Neimcke nicht zugerechnet.<\/p>\n<p>4. Erf\u00fcllungsort ist unsere Produktionsst\u00e4tte bzw das jeweilige Auslieferungslager, sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich anders vereinbart (insbesondere in Form von INCOTERMS). Sobald die Ware zum best\u00e4tigten Liefertermin abholbereit ist, geht die Gefahr am Erf\u00fcllungsort auf den Besteller \u00fcber. Versendet Neimcke auf Verlangen des Bestellers die Ware an einen anderen Ort als den Erf\u00fcllungsort, so gehen Gefahr und Zufall auf den Besteller \u00fcber, sobald Neimcke die Ware dem Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder der sonst zur Ausf\u00fchrung bestimmten Person \u00fcbergeben hat. Der Versand der Waren, auch etwaiger R\u00fccksendungen, erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Neimcke beh\u00e4lt sich die Wahl des Versandweges und der Versandart vor, wobei W\u00fcnsche des Bestellers nach M\u00f6glichkeit ber\u00fccksichtigt werden. Versicherungen gegen Transport\u2011, Speditions\u2011 und Flugsch\u00e4den werden nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Bestellers abgeschlossen.<\/p>\n<p>5. Im Falle h\u00f6herer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, au\u00dfergew\u00f6hnlicher und unverschuldeter Umst\u00e4nde \u2011 zum Beispiel Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsst\u00f6rungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, beh\u00f6rdlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten \u2011 verl\u00e4ngert sich, wenn wir dadurch an der rechtzeitigen Erf\u00fcllung unserer Verpflichtung gehindert sind, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umst\u00e4nde die Lieferung oder Leistung unm\u00f6glich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverz\u00f6gerung l\u00e4nger als zwei Monate dauert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Auf die genannten Umst\u00e4nde werden wir uns jedoch nur dann berufen, wenn der Besteller unverz\u00fcglich benachrichtigt wurde.<\/p>\n<p>6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.<\/p>\n<p>\u00a7 5 Abnahme<\/p>\n<p>1. Die \u00dcbergabe des Auftragsgegenstandes bei Einbauten und Reparaturen erfolgt in unserem Betrieb.<\/p>\n<p>2. Holt der Besteller den Auftragsgegenstand nicht innerhalb einer Woche nach Mitteilung der Fertigstellung \u2011 bei Reparaturen, die an einem Arbeitstag ausgef\u00fchrt werden, innerhalb von zwei Tagen \u2011 ab, kann der Gegenstand &#8211; neben allen uns sonst zustehenden Rechten (wie R\u00fccktritt und freih\u00e4ndigem Verkauf auf Kosten des Bestellers) &#8211; anderweitig auf Kosten und Gefahr des Bestellers aufbewahrt werden. Der Kaufpreis wird in diesem Fall sofort f\u00e4llig.<\/p>\n<p>\u00a7 6 Eigentumsvorbehalt<\/p>\n<p>1. Die gelieferten Waren verbleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises samt den allenfalls bereits aufgelaufenen Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen, sowie sonstigen Kosten, im Eigentum von Neimcke.<\/p>\n<p>2. Wiederverk\u00e4ufern und Fabrikanten ist die Weiterver\u00e4u\u00dferung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware in gew\u00f6hnlichem Gesch\u00e4ftsgang in stets widerruflicher Weise gestattet, solange er nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t. Die Weiterver\u00e4u\u00dferung kann nur gegen Barzahlung oder Eigentumsvorbehalt erfolgen.<\/p>\n<p>3. Sicherungs\u00fcbereignungen, Verpf\u00e4ndungen und andere, das vorbehaltene Eigentum gef\u00e4hrdende Verf\u00fcgungen sind dem Besteller nicht gestattet. Im Falle des Zahlungsverzuges k\u00f6nnen wir ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zur\u00fccktreten und die R\u00fcckgabe der Vorbehaltsware verlangen. Wir sind ferner berechtigt, in diesem Fall die Vorbehaltsware aus dem Lager des Bestellers zu entfernen und in unmittelbaren Besitz zu nehmen. Treten wir vom Vertrag zur\u00fcck, so k\u00f6nnen wir f\u00fcr die Dauer der \u00dcberlassung des Gebrauches der Ware eine angemessene Verg\u00fctung verlangen.<\/p>\n<p>4. Ver\u00e4u\u00dfert der Besteller die Vorbehaltsware, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur vollst\u00e4ndigen Tilgung aller Forderungen des Auftragnehmers die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung zustehenden Forderungen gegen Dritte mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab (verl\u00e4ngerter Eigentumsvorbehalt). Wir nehmen die Abtretung an. Werden von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren vom Besteller zusammen mit anderen Waren zu einem Gesamtpreis ver\u00e4u\u00dfert, so wird die Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung nur in H\u00f6he des von uns in Rechnung gestellten Wertes der von uns gelieferten Ware abgetreten.<\/p>\n<p>5. Der Besteller ist erm\u00e4chtigt, die an uns abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen\u00fcber vertragsgem\u00e4\u00df nachkommt. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen und zu diesem Zweck Einsicht in die Rechnungen und sonstigen diesbez\u00fcglichen Buchhaltungsunterlagen des Bestellers zu nehmen. Auf Verlangen von uns hat der Besteller jederzeit eine genaue Aufstellung der auf uns \u00fcbergegangenen Forderungen zu \u00fcbersenden und den Schuldner von der Abtretung an uns zu benachrichtigen. Soweit eingehende Betr\u00e4ge die offenen Forderungen an uns \u00fcbersteigen, werden sie an den Besteller \u00fcberwiesen.<\/p>\n<p>6. Werden von uns gelieferte Waren vom Besteller mit anderen Waren verbunden oder verarbeitet, so steht uns an der aus der Verbindung oder Verarbeitung entstehenden neuen Sache das Miteigentum zu, im Verh\u00e4ltnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verbundenen oder mit verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Verarbeitung. Der Besteller nimmt die neue Sache f\u00fcr uns unentgeltlich in Verwahrung.<\/p>\n<p>7. Der Besteller ist verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt sowie die Sicherungsabtretung anzeigende Buchvermerke vorzunehmen und uns Zugriffe Dritter (insbesondere Pf\u00e4ndungen) auf Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen unverz\u00fcglich bekannt zu geben. Ebenso ist die Abtretung der Forderung des Bestellers an Neimcke in der nach den anwendbaren Bestimmungen erforderlichen Art und Weise (zB Buchvermerk) vorzunehmen sowie zu dokumentieren, die Vornahme gegen\u00fcber Neimcke nachzuweisen und dem Vertragspartner des Bestellers auf Wunsch von Neimcke sp\u00e4testens anl\u00e4sslich der Rechnungslegung an ihn bekannt zu geben.<\/p>\n<p>\u00a7 7 Beanstandungen und Gew\u00e4hrleistung<\/p>\n<p>1. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverz\u00fcglich nach Lieferung auf M\u00e4ngel zu \u00fcberpr\u00fcfen. Wenn der Besteller die mangelhafte und ger\u00fcgte Ware weiterverkaufen oder verwenden will, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Neimcke. F\u00fcr die Geltendmachung von M\u00e4ngeln gelten dar\u00fcber hinaus die folgenden Bestimmungen:<\/p>\n<p>a. bei Quantit\u00e4tsm\u00e4ngeln (\u00dcber- und Unterschreitungen der Liefermenge gem\u00e4\u00df Vertrag) hat die M\u00e4ngelr\u00fcge unverz\u00fcglich, jedenfalls aber binnen sieben Tagen nach Erhalt von Unterlagen, die Gewicht bzw. Quantit\u00e4t der gelieferten Menge ausweisen, bzw. nach Lieferung zu erfolgen;<\/p>\n<p>b. sofern Qualit\u00e4tsm\u00e4ngel bei Besichtigung der Ware oder deren Verpackung oder durch Probeentnahmen feststellbar sind, hat die M\u00e4ngelr\u00fcge unverz\u00fcglich, jedenfalls aber binnen sieben Tagen nach Lieferung zu erfolgen;<\/p>\n<p>c. sofern Qualit\u00e4tsm\u00e4ngel durch Besichtigung oder durch Probenentnahmen nicht feststellbar sind, hat die M\u00e4ngelr\u00fcge unverz\u00fcglich nach Feststellung der M\u00e4ngel, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Lieferung zu erfolgen;<\/p>\n<p>M\u00e4ngel bzw Reklamationen, die sp\u00e4ter als in Punkt a. bis c. festgelegt erhoben werden, k\u00f6nnen nicht ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>2. Beanstandungen werden nur ber\u00fccksichtigt, wenn sie unverz\u00fcglich nach \u00dcbergabe der Ware gem\u00e4\u00df Punkt 1. a. bis c. unter genauer Bezeichnung der Beanstandung sowie unter Einsendung von Belegen und Fotos sowie Angabe der Rechnungsnummer erfolgen. Erfolgt eine M\u00e4ngelr\u00fcge nicht entsprechend den oben genannten Bestimmungen, sind s\u00e4mtliche Gew\u00e4hrleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Anspr\u00fcche des Bestellers ausgeschlossen.<\/p>\n<p>3. Wir leisten ausschlie\u00dflich f\u00fcr ausdr\u00fccklich schriftlich zugesagte Eigenschaften der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Waren zum Tage des Gefahren\u00fcberganges im Ausma\u00df der nachfolgenden Bestimmungen Gew\u00e4hr. Wir leisten keinerlei Gew\u00e4hr f\u00fcr M\u00e4ngel, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung, durch gew\u00f6hnliche Abnutzung, Lagerung oder sonstige Handlungen und Unterlassungen des Bestellers sowie Dritter auftreten. Zudem stehen dem Besteller M\u00e4ngelhaftungsanspr\u00fcche nicht zu, wenn der Liefergegenstand derart ver\u00e4ndert wurde, dass sich die Ursache des Mangels nicht mehr erkennen l\u00e4sst, oder wenn der Besteller nach Einbauten oder Reparaturen an mangelhaften Teilen selbst Nachbesserungsarbeiten vornimmt oder vornehmen l\u00e4sst oder wenn der Besteller die f\u00fcr den Liefergegenstand geltenden Wartungs\u2011 und Bedienungsvorschriften missachtet und der Mangel deshalb entstanden ist. Ebenso leisten wir keine Gew\u00e4hr f\u00fcr eine bestimmte Verwendung bzw Verwendbarkeit der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Waren, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich und schriftlich von uns ausgef\u00fchrt sind. Soweit oben nicht ausdr\u00fccklich anders festgelegt, geben wir keinerlei Zusicherungen oder Gew\u00e4hrleistungen welcher Art auch immer, gleichg\u00fcltig ob gesetzlich oder anderweitig, ab, und soweit dies gesetzlich zul\u00e4ssig ist, werden jegliche solche Zusicherungen und Gew\u00e4hrleistungen hiermit ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. Die oben angef\u00fchrten Gew\u00e4hrleistungen werden anstelle und unter Ausschluss s\u00e4mtlicher sonstiger Gew\u00e4hrleistungen, Bedingungen oder Haftungen, gleichg\u00fcltig ob gesetzlich oder anderweitig, abgegeben, mit Ausnahme jener Gew\u00e4hrleistungen, Bedingungen oder Haftungen, deren Beschr\u00e4nkung oder Ausschluss gesetzlich nicht zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p>4. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Bestellers verj\u00e4hren zw\u00f6lf Monate nach Gefahren\u00fcbergang (und gelten somit als ausgeschlossen, sofern sie nicht vor Ablauf des genannten Zeitraums gerichtlich geltend gemacht werden), sofern Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche nicht bereits gem\u00e4\u00df Punkt\u00a03. ausgeschlossen sind. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher M\u00e4ngelhaftung.<\/p>\n<p>5. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport\u2011, Wege\u2011, Arbeits\u2011 und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erh\u00f6hen, dass die Sache nach einem anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort verbracht wurde. Die Mangelbeseitigung (Verbesserung) von Einbau\u2011 und Reparaturarbeiten erfolgt in unserem Betrieb.<\/p>\n<p>6. Bei Lieferung oder Einbau von Werkstattausr\u00fcstungsger\u00e4ten schafft der Besteller bis zu den vereinbarten Lieferdaten die r\u00e4umlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs\u2011 und Anschlussvoraussetzungen, die uns in die Lage versetzen, die Betriebsbereitschaft herbeizuf\u00fchren. Es wird keine Haftung \u00fcbernommen f\u00fcr Sch\u00e4den, die aus nachfolgenden Gr\u00fcnden entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, nat\u00fcrliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl\u00fcsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p>7. Die Anspr\u00fcche auf M\u00e4ngelbeseitigung des Bestellers sind vorrangig auf einen Nacherf\u00fcllungsanspruch, d.h. Verbesserung oder Austausch, beschr\u00e4nkt. Erweist sich eine Verbesserung oder ein Austausch als unm\u00f6glich oder misslingt dies, werden Austausch oder Verbesserung von uns treuwidrig verweigert oder unangemessen schuldhaft verz\u00f6gert oder sind diese f\u00fcr uns mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohen Aufwand verbunden, so hat der Besteller nach seiner Wahl das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder die Herabsetzung des Preises zu verlangen. Dar\u00fcberhinausgehende Anspr\u00fcche, insbesondere Schadenersatz samt entgangenen Gewinn oder Ersatzvornahme, werden im gesetzlich h\u00f6chstzul\u00e4ssigen Ausma\u00df ausgeschlossen.<\/p>\n<p>8. Eine gesetzliche Vermutung, dass die Ware bei \u00dcbergabe mangelhaft war, wenn ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach \u00dcbergabe auftritt, ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>9. Erweist sich eine M\u00e4ngelr\u00fcge bei \u00dcberpr\u00fcfung einer zur\u00fcckgesandten Ware als unbegr\u00fcndet, so k\u00f6nnen wir nicht nur die Kosten f\u00fcr den Versand, sondern auch eine angemessene Verg\u00fctung f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Waren berechnen.<\/p>\n<p>\u00a7 8 Schadensersatz und Produkthaftung<\/p>\n<p>1. Schadenersatzanspr\u00fcche des Bestellers, Ersatzanspr\u00fcche aus M\u00e4ngelfolgesch\u00e4den oder aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch uns sind im Falle von leichter Fahrl\u00e4ssigkeit von uns oder der f\u00fcr uns handelnden Personen, ausgenommen Personensch\u00e4den, ausgeschlossen; Schadenersatzanspr\u00fcche sind zus\u00e4tzlich bis zur Grenze der krass groben Fahrl\u00e4ssigkeit auf die H\u00f6he des jeweiligen Fakturenwertes beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>2. Schadenersatzanspr\u00fcche des Bestellers verj\u00e4hren sechs Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem der Besteller Kenntnis von dem Schaden erlangt (und gelten somit als ausgeschlossen, sofern sie nicht vor Ablauf des genannten Zeitraums gerichtlich geltend gemacht werden). Sofern eine solche Verj\u00e4hrungsfrist von sechs Monaten f\u00fcr die Geltendmachung von Schadenersatzanspr\u00fcchen nach der anwendbaren Rechtsordnung nicht wirksam vereinbart werden kann, gilt diese Verj\u00e4hrungsfrist auf die geringstm\u00f6gliche, nach der anwendbaren Rechtsordnung zul\u00e4ssige Mindestdauer als verl\u00e4ngert.<\/p>\n<p>3. Die Haftung f\u00fcr entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Produktions- oder Betriebsverluste, Ausfallzeiten, entgangene Ums\u00e4tze oder Auftr\u00e4ge, gegen\u00fcber Dritten zu leistende\/n vertraglichen Schadenersatz oder Vertragsstrafen, mittelbare Sch\u00e4den und Mangelfolgesch\u00e4den sowie allgemein f\u00fcr unvorhersehbare Sch\u00e4den wird im gesetzlich h\u00f6chstzul\u00e4ssigen Ausma\u00df ausgeschlossen. F\u00fcr den Fall, dass eine der genannten Beschr\u00e4nkungen sich als ung\u00fcltig erweist, gilt die Haftung von uns als auf das nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen zul\u00e4ssige Mindestma\u00df beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>4. Der Besteller darf die von uns hergestellten, importierten oder in Verkehr gebrachten Waren nur bestimmungsgem\u00e4\u00df verwenden und muss daf\u00fcr sorgen, dass diese Waren (auch als Grundstoff oder Teilprodukt) nur an mit den Produktgefahren bzw Produktrisken vertraute Personen zum bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch \u00fcberlassen bzw nur durch solche Personen in Verkehr gebracht werden.<\/p>\n<p>5. Der Besteller ist verpflichtet, von ihm in Verkehr gebrachte Produkte auch nach deren Inverkehrbringung auf sch\u00e4dliche Eigenschaften oder gef\u00e4hrliche Verwendungsfolgen zu beobachten und uns unverz\u00fcglich von aufgrund dieser Beobachtungen festgestellten M\u00e4ngeln der von uns gelieferten Waren zu verst\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>6. Regressanspr\u00fcche des Bestellers gegen\u00fcber uns bei Inanspruchnahme aus Produkthaftung gelten, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, als ausgeschlossen. Wenn der Besteller beabsichtigt, uns aus dem Titel der Produkthaftung im Regressweg in Anspruch zu nehmen, dann hat er diese Anspr\u00fcche, wobei der anspruchsbegr\u00fcndende Sachverhalt genau zu spezifizieren ist, innerhalb von drei Wochen ab Kenntnis, bei gerichtlicher Inanspruchnahme unverz\u00fcglich, uns bekanntzugeben. Unterl\u00e4sst er dies, verliert er seinen Regressanspruch.<\/p>\n<p>7. Der Besteller ist verpflichtet, die in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen enthaltenen Haftungsausschl\u00fcsse und Regressverzichte, soweit anwendbar, an seine Kunden weiterzugeben sowie diese zu einer entsprechenden Weitergabe bis zum Endabnehmer zu verpflichten.<\/p>\n<p>\u00a7 9 Warenr\u00fccknahme\/Wiedereinlagerungsgeb\u00fchr<\/p>\n<p>1. Soweit wir freiwillig vom Besteller Ware zur\u00fccknehmen, gilt folgendes:<br \/>\nR\u00fccknahmef\u00e4hig ist nur Ware in ordnungsgem\u00e4\u00dfem, verkaufsf\u00e4higem Zustand, bei der es sich nicht um Sonderanfertigungen bzw -bestellungen handelt. Gegen R\u00fcckgabe der Ware erh\u00e4lt der Besteller eine Gutschrift in H\u00f6he des Warenwerts, abz\u00fcglich einer Wiedereinlagerungsgeb\u00fchr, die nicht in bar ausbezahlt wird, sondern nur bei k\u00fcnftigen Eink\u00e4ufen bzw. Auftr\u00e4gen verrechnet wird<\/p>\n<p>2. Die Wiedereinlagerungsgeb\u00fchr betr\u00e4gt pro Artikel pauschal 15 % des Wertes der zur\u00fcckgenommenen Ware, sofern nicht ein anderer Wert anl\u00e4sslich der R\u00fccknahme vereinbart wird.<\/p>\n<p>\u00a7 10 Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/p>\n<p>Uns steht bei Einbau\u2011 und Instandsetzungsarbeiten wegen unserer Forderungen aus dem Vertrag ein unternehmerisches Zur\u00fcckbehaltungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 369 UGB an den aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenst\u00e4nden zu. Es entsteht auch f\u00fcr fr\u00fchere Forderungen, die mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.<\/p>\n<p>\u00a7 11 Gerichtsstand, Salvatorische Klausel<\/p>\n<p>1. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle aus oder im Zusammenhang mit einem einzelnen Vertrag oder diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bzw mit deren Verletzung, Aufl\u00f6sung oder Nichtigkeit sich ergebenden Streitigkeiten ist das f\u00fcr den Sitz von Neimcke \u00f6rtlich und sachlich zust\u00e4ndige Gericht. Nach unserer Wahl kann f\u00fcr die obgenannten Streitigkeiten auch das f\u00fcr den Sitz des Bestellers \u00f6rtlich und sachlich zust\u00e4ndige Gericht angerufen werden.<\/p>\n<p>2. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise ung\u00fcltig sein, so ber\u00fchrt das die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Klauseln bzw der \u00fcbrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am n\u00e4chsten kommt und wirksam ist<\/p>\n<p>\u00a7 12 Anwendbares Recht<\/p>\n<p>F\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis sowie diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen findet \u00f6sterreichisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Salzburg, 15.09.2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Allgemeines 1. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten unter Ausschluss jeglicher Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers f\u00fcr jeden zwischen Neimcke und dem Besteller abzuschlie\u00dfenden Vertrag sowie f\u00fcr allf\u00e4llige Folgeauftr\u00e4ge bei laufender Gesch\u00e4ftsbeziehung. Der Besteller best\u00e4tigt, Unternehmer zu sein. Eine Bestellung durch den Besteller gilt als Annahme der gegenst\u00e4ndlichen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. 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